Ich behandele sowohl auf Privatrezept über Osteopathie, ausgestellt von einem Arzt, als auch auf Heilpraktikerrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Einige Krankenkassen setzen für die Kostenübernahme eine Osteopathieweiterbildung mit 1.350 Stunden voraus, welche Voraussetzung dafür ist, Mitglied in einem Osteopathieverband werden zu können. Ich bin seit 2014 Mitglied im VOSD (Verband Osteopathie Schule Deutschland), seit 2018 Mitglied im hpO (Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.) und habe mit dem M.Sc. in Osteopathie und der BAO Abschlussprüfung die erforderliche Stundenzahl erfüllt.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Voraussetzungen für eine Erstattung seitens Ihrer Krankenkasse erfüllt werden müssen. Im Nachhinein kann ich leider nicht mehr auf Änderungen eingehen.

Der Betrag kann in bar, per EC Karte oder Rechnung bezahlt werden. Gerne stelle ich Ihnen eine Quittung/Rechnung für Ihre Krankenkasse aus.

Privat Versicherte:

Privatversicherte erhalten von mir eine Rechnung nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) zur Vorlage bei Ihrer Versicherung. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre private Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen einschließt.

Gesetzlich Versicherte:

Osteopathie zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und gilt als Eigenleistung. Etliche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedoch die Kosten für Osteopathie. Siehe hierzu:

Gesetzliche Krankenkassen, welche Osteopathie bezuschussen (hpO)

Osteopathie Qualitätssiegel - BAO zertifiziert
Weiterführender Link zur BAO
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